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Energiekostenausgleich für gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen
Sportvereine geraten zunehmend unter Druck, die Energiekosten, die sie Monat für Monat zu stemmen haben, zu finanzieren. Mitte Jänner wurde deshalb der Energiekostenausgleich, den Sport Austria bereits seit Herbst 2022 fordert, vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport in Angriff genommen. Das Förderinstrument ist mit 15 Mio. Euro dotiert und richtet sich an gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen, die ihre Energiekosten auf eigenen Namen und eigene Rechnung bestreiten.
Der Energiekostenausgleich orientiert sich in weiten Teilen an dem Energiekostenzuschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Demnach erhalten gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets, die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind. Die Förderung gliedert sich in 3 Phasen wobei in Phase 1 die erhöhten Energiekosten zu 40% und in Phase 2 sowie 3 zu 70% ausgeglichen werden.
Seit 10.2.2023 kann bis zum 10.3.2023 für die erste Förderperiode (zweites Halbjahr 2022) ein Antrag gestellt werden. Als abwickelnde Stelle fungiert die Bundes-Sport GmbH bzw. die Verbände ASKÖ, ASVÖ, SPORTUNION, ÖFB und ÖTV.
Förderperioden und Förderberechnung
Phase 1 01.07.2022 bis 31.12.2022 Antragstellung 10.02.2023 bis 10.03.2023
Phase 2 01.01.2023 bis 30.06.2023 Antragstellung 01.07.2023 bis 08.09.2023
Phase 3 01.07.2023 bis 31.12.2023 Antragstellung 01.01.2024 bis 08.03.2024
Der Energiekostenausgleich errechnet sich für jede Phase aus der Summe der Erhöhungen der Energiekosten gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 2019 (für Sportstättenbetreiber:innen, welche die Führung der betreffenden Sportstätte nach dem 1.1.2019 übernommen haben, gilt als Vergleichszeitraum das Jahr 2021 mit den 1,5-fachen Energiekosten, unter der Voraussetzung, dass sie die betreffende Sportstätte zumindest über das gesamte Jahr 2021 geführt haben)
Informationen und Antragstellung: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/energiekostenausgleich/
TIPP: Bei der Registrierung ist laut Anleitung ein Dachverband (Union, ASKÖ,...) auszuwählen. Da wir keinem angehören (sondern dem Fachverband ASF), kann (laut Anleitung) ein beliebiger ausgewählt werden!
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Die Schützen Union Niederösterreich ("SUN") ist der Landesverband für die niederösterreichischen Wurfscheiben- und Kugelschützen, soweit sie Disziplinen des AUSTRIA SPORTSCHÜTZEN FACHVERBAND Wurfscheibe, IPSC und Kombination ("ASF") ausüben.
In den regelmäßigen Monatssitzungen werden Wünsche und Anfragen der Vereine, Schützen und Funktionäre diskutiert und die Egebnisse an den ASF weitergeleitet oder im eigenen Wirkungskreis erledigt.
Diese können der SUN schriftlich, per Fax oder E-Mail übermittelt werden (siehe: "Impressum").
Jeder Verein ist berechtigt und wird auch ersucht, einen Vertreter zu den Monatssitzungen zu entsenden.
Die SUN veranstaltet NÖ Landesmeisterschaften in folgenden Disziplinen (wie der ASF bei österr. Meisterschaften und Staatsmeisterschaften):
--- ISSF Olympisch Skeet (OSK)
--- ISSF Olympisch Trap (OT)
--- ISSF Double Trap (DT)
--- F.I.T.A.S.C. Combined Game Shooting - Kombination (CGS)
--- F.I.T.A.S.C. Parcours (PC)
--- F.I.T.A.S.C. Compak Sporting (CPS)
--- F.I.T.A.S.C. Automatic Trap (AT)
--- F.I.T.A.S.C. Universal Trap (UT)
--- ATA American Trap (AMT)
--- ASF Trap OT (AOT) UT (AUT) AT (AAT)
--- ASF Skeet (ASK)
--- ASF Büchsen Bewerb (ABB)
Weitere Vereine, wie Mitglieder der IPSC oder die niederösterreichischen Blasrohrschützen (siehe "Mitgliedsvereine") sind uns jederzeit als Mitglieder willkommen!