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2020 Archiv

Nachrichten
Achtung Vereine!
Anbei die neuesten Vorschriften/Verordnungen zur Betreibung des Schießsports.
Bitte beachten Sie vor allem das ab sofort verpflichtende ContactTracing mit Datum und Uhrzeit!
Das Formular gibt es hier:

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  • VEREINE: NPO Unterstützungsfonds eingerichtet -> Antragstellung ab 8.7.2020   Informationen
    Die Kultur.Region.Niederösterreich und Service Freiwillige wollen, dass möglichst viele Vereine diese Möglichkeit der Unterstützung in Anspruch nehmen. Daher bieten sie Ihnen in Kooperation mit der Steuerberatung LBG Niederösterreich an, dass LBG die gesamte Förderabwicklung für Sie kostenfrei übernimmt. Sie müssen Ihren Verein nur bei der LBG unter npofonds.servicefreiwillige@lbg.at anmelden.

  • VEREINE: PCR (Corona)Testungen: Sonderkonditionen für Sport
    Auf der Website der Sport Austria unter den Corona-FAQ ("Allgemeine Information und Unterstützung") finden Sie drei Angebote von Labors, die bereit waren, spezielle Konditionen für Sportvereine/-verbände anzubieten: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

  • nächste Sitzung der Verbandsleitung: Wegen aktueller CORONA-Beschränkungen auf unbestimmt Zeit verschoben!

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Corona- Einschränkungen

Update 01.05.2020
Für die Öffnung von Schießanlagen hat der ASF eine Ergänzung von Schießstandordnungen verfasst, die allgemein zu beachten ist. Schießstättenbetreiber werden dringend ersucht, diese zur ihrer Schießstandordnung hinzuzufügen und auf der Schießstätte ersichtlich zu machen.
>>>>>   Zum Download   <<<<<

Bitte beachten Sie, dass der jeweilige Schießstandbetreiber für den sicheren Betrieb der Schießanlagen allein verantwortlich ist. Dies inkludiert die Beachtung und Einhaltung aller jeweils aktuell gültigen nationalen und regionalen Rechtsvorschriften, insbesondere auch jener, die im Zusammenhang mit der Corona Pandemie ergangen sind und gegebenenfalls noch ergehen.
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Update 30.04.2020
In der soeben veröffentlichten Covid-19-Lockerungsverordnung, BGBL II 197/2020, wurden die Rahmenbedingungen für die Öffnung von Outdoorsportstätten ab 1. Mai 2020 geschaffen:

Ausgenommen vom Betretungsverbot sind Betretungen nicht öffentlicher Sportstätten hinsichtlich jener Sportarten im Freiluftbereich durch Sportler, bei denen bei sportarttypischer Ausübung dieser Sportart zwischen allen Sportlern ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden kann. Bei der Sportausübung ist dieser Abstand einzuhalten. Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. Das Verweilen in der Sportstätte ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt (§ 8 Abs. 3).

Weiters sind Veranstaltungen (auch Sportveranstaltungen) bis maximal 10 Teilnehmer gestattet (§ 10 Abs. 1 und 2).

Die Erlassung einer modifizierten Schießstättenordnung im eigenen Bereich wird dringend empfohlen, auch die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften.

Diese Verordnung ist vom 01.05.2020 bis 30.06.2020 gültig.
Die gesamte Verordnung ist unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_197/BGBLA_2020_II_197.html abrufbar.


Gemäß den Verlautbarungen der Bundesregierung finden zumindest bis 30.6.2020 keine Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen statt.


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Auf der Webseite von Sport Austria (BSO) finden Sie täglich die neuesten Informationen rund um das Thema
"Sport und Corona".
https://www.sportaustria.at/corona
Sie finden dort unter anderem
aktuelle Infos zu Kurzarbeit im Sport, zur Taskforce für Entschädigungen, und sich ständig erweiternde FAQs
. Zudem steht Ihnen eine Vielzahl an
Initiativen, Tipps, Videos und Anleitungen zu Bewegung und Sport außerhalb der gewohnten Trainingsstätten
zur Verfügung.
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#bleibimVerein     #bleibimVerein     #bleibimVerein     #bleibimVerein     #bleibimVerein
Bleib im Verein, denn wir brauchen dich jetzt! Bitte habe Verständnis für abgesagte Trainings- und Übungseinheiten. Wir bitten dich, deinen Mitgliedsbeitrag weiter zu bezahlen, denn die Beiträge sind nur knapp kalkuliert und berücksichtigen Kosten, die ganzjährig anfallen. Nur gemeinsam meistern wir diese Krise erfolgreich! Vielen Dank für deine Mithilfe!

#bleibimVerein
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Margit Aumann hat dank der vielen Stimmen die Wahl zur NÖN-Sportlerin des Jahres für den Bezirk Hollabrunn überlegen gewonnen. Herzlichen Glückwunsch und danke an alle eifrigen Voter!
Die Verleihung des Preises erfolgt am 18. Februar im Landhaus St. Pölten.

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Neuerungen 2020
Bei ASF-Skeet (ASK) sind ab 2020 wieder 2 Schüsse auf die Einzelscheibe gestattet. Die Wurfweite der Scheiben beträgt zwischen 65 und 68 m. Finale und Stechen werden mit einer Patrone auf die Einzelscheiben bestritten.

Bei ABB (Austrian Büchsen Bewerb) Selbstlader wurde der Punkt 7.3 der Regeln geändert:
Jene Hand, die nicht den Abzug betätigt, muss seitlich auf der Liegefläche aufliegen und darf weder die Waffe - noch Teile der Waffe - oder den restlichen Körper berühren.
In der Sportordnung wurde der Punkt 9 abgeändert:
Der Wettkampf beginnt mit Beginn des Trainings und endet mit Ende der Siegerehrung.

Bei nationalen Wettkämpfen übt der anwesende ASF Delegierter die Disziplinargewalt an Ort und Stelle aus. Ein Disziplinarfall liegt vor, wenn sich ein Schütze, Richter oder Funktionär unredlich den Anstand oder die Regelwerke bzw. Schiess- und Wettkampfordnung verletzend verhält oder sonst das Ansehen des Verbandes oder des Schützenwesens beeinträchtigt. Je nach Schwere der Schuld wird dies mit folgender Disziplinarstrafe geahndet:
• Verwarnung
• Ausschluss vom Wettkampf mit Aberkennung der erbrachten Wettkampfleistung.
• Verweis
Der Grund der Disqualifikation ist in der Ergebnisliste zu vermerken.


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